Einzelsitzung (50 Minuten): 110 €
Eine Kostenrückerstattung über Ihre Krankenkasse nach dem jeweiligen geltenden Satz ist dann möglich, wenn eine krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD-10) vorliegt.
Eine volle Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse kann ich in einem begrenzten Rahmen anbieten. Aktuell ist kein Platz frei. Falls Sie an einem Kassenplatz interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte per mail mit Ihrem Anliegen. Eine Warteliste besteht.
Absageregelung
Eine Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist kostenlos, ansonsten muss ich den üblichen Tarif verrechnen.
Verschwiegenheit
Psychotherapeuten sind gemäß §15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern (§15 PthG). Diese Verschwiegenheitspflicht gilt während und nach Abschluß der Psychotherapie. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann nur dann entschuldbar sein, wenn dadurch in einer Notlage bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet werden kann.