Kosten

Erstgespräch (50 Minuten): 100 €

Einzelsitzung (50 Minuten): 100 € 


Eine Kostenrückerstattung über Ihre Krankenkasse nach dem jeweiligen geltenden Satz  (aktuell mind. 28€) ist dann möglich, wenn eine krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD-10) vorliegt.


Eine volle Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse kann ich nicht anbieten.


Absageregelung


Eine Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist kostenlos, ansonsten muss ich den üblichen Tarif verrechnen.

 

Verschwiegenheit


Psychotherapeuten sind gemäß §15 PthG zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten Geheimnisse verpflichtet, und zwar gegenüber allen Dritten einschließlich Ehegatten, Lebensgefährten, aber auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Behörden oder Sozialversicherungsträgern (§15 PthG). Diese Verschwiegenheitspflicht gilt während und nach Abschluß der Psychotherapie. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann nur dann entschuldbar sein, wenn dadurch in einer Notlage bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung ein unmittelbar drohender Nachteil von sich oder anderen abgewendet werden kann.

 



                                                                                                                                                                                       

 
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